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   BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09   

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BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09 (https://dejure.org/2010,1264)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 BvL 16/09 (https://dejure.org/2010,1264)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 (https://dejure.org/2010,1264)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 104a Abs 1 S 1 Nr 6 AufenthG 2004 vom 25.02.2008, § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004 vom 25.02.2008
    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004 - Entscheidungserheblichkeit nicht hinreichend dargelegt - Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm, insbesondere einer Verletzung des aus Art 6 Abs 1 GG folgenden ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit dem GG; Hinreichende Darlegung der Konsequenz eines anderen Ergebnisses im Falle der Gültigkeit einer verfassungsrechtlich zu überprüfenden Norm als im Falle ihrer Ungültigkeit als Voraussetzung für eine ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 3 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, GG Art. 3, GG Art. 6, GG Art. 100, LPartG § 11 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 2, AufenthG § 104a Abs. 3 S. 2
    Bleiberecht, Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Straftat, Familienangehörige, familiäre Lebensgemeinschaft, Vorlagebeschluss, Diskriminierung, Härtefall

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004 - Entscheidungserheblichkeit nicht hinreichend dargelegt - Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm, insbesondere einer Verletzung des aus Art 6 Abs 1 GG folgenden ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004 - Entscheidungserheblichkeit nicht hinreichend dargelegt - Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm, insbesondere einer Verletzung des aus Art 6 Abs 1 GG folgenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) mit dem GG; Hinreichende Darlegung der Konsequenz eines anderen Ergebnisses im Falle der Gültigkeit einer verfassungsrechtlich zu überprüfenden Norm als im Falle ihrer Ungültigkeit als Voraussetzung für eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sippenhaft bei geduldeten Ausländern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 308
  • NVwZ-RR 2011, 387
  • FamRZ 2011, 453
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Zum anderen muss es die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
    Auch wenn Art. 6 GG grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewährt, müssen die Ausländerbehörden bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, berücksichtigen und angemessen in ihren Erwägungen zur Geltung bringen; der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf eine solche angemessene Berücksichtigung seiner familiären Bindungen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ; 7, 49 ).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls geboten (vgl. BVerfGK 2, 190 ).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
    aa) Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehegatten im Vergleich zu Ledigen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (vgl. BVerfGE 69, 188 ; 114, 316 ; BVerfGK 11, 179 ).

    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme die Ehe nicht diskriminieren (BVerfGE 114, 316 ; stRspr).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz darf nicht im Weg der Auslegung ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387) .

    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812; vgl. ferner BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 - Rn. 22; aA wohl Höpfner NZA 2011, 893, 898 mwN aus dem Schrifttum, der für seine Auffassung ua. Voßkuhle AöR 125 [2000], 177 zitiert, aber kenntlich macht, dass diese Ansicht der bisherigen st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts widerspricht ) .

    Sie beachtet zugleich den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Normerhaltung (vgl. dazu BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 29 und 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Selbst wenn für die Beklagte derartige Einflussnahmemöglichkeiten nicht bestanden haben sollten, kommt entgegen ihrer Rechtsauffassung eine die grundrechtlichen Wertungen der Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG berücksichtigende "verfassungsorientierte Auslegung" (vgl. zu diesem Begriff BSG 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R - Rn. 14; Voßkuhle AöR 125, 177, 180; vgl. zum Begriff der "verfassungsfreundlichen Auslegung" BFH 16. November 2004 - VII R 16/04 - zu II der Gründe, BFHE 207, 376; zur Verpflichtung der Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen, die mehrere Deutungen zulassen, derjenigen den Vorzug einzuräumen, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt vgl. BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - Rn. 86, BVerfGE 129, 78; 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 112, 332) oder eine "verfassungskonforme Auslegung" (vgl. hierzu BVerfG 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 - Rn. 21; 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32, BVerfGK 18, 308; 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - Rn. 57, BVerfGE 122, 39; 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 112, 164) des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG dahin, dass den Arbeitgeber keine Einstandspflicht trifft, wenn die Mitgliederversammlung einer Pensionskasse eine Herabsetzung der laufenden Pensionskassenrente beschließt, nicht in Betracht.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Die Frage der Zurechnung der Verurteilung eines volljährigen Kindes zulasten der Eltern oder Geschwister braucht ebenso wenig geprüft zu werden wie die der Zurechnung der Verurteilung eines Elternteils zulasten volljähriger Kinder, da sie sich im Fall der Kläger nicht stellen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - juris Rn. 29 f.).

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

    Auch den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 104a Abs. 3 AufenthG (BTDrucks 16/5065 S. 202) lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber jedenfalls im Ergebnis regelmäßig eine Zurechnung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Straftaten zwischen den Partnern einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft für geboten hielt und damit in der Sache nicht von einem abschließenden Charakter des § 27 Abs. 2 AufenthG ausging (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).

    Es hindert den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Altfallregelung aber nicht, die längerfristige Trennung von Ehegatten im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK als wenig realistisch und praktisch durchsetzbar anzusehen und deshalb dem Leerlaufen des Versagungsgrundes in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG durch eine Zurechnungsregelung zu begegnen, die darüber hinaus durch eine Härtefallregelung abgemildert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45 f.).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    (7) Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten kommt eine die Wertordnung des Grundgesetzes berücksichtigende "verfassungsorientierte Auslegung" (vgl. zu diesem Begriff BSG 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R - Rn. 14, SozR 4-3250 § 14 Nr. 3; Voßkuhle AÖR 125, 177, 180; vgl. zum Begriff der "verfassungsfreundlichen Auslegung" BFH 16. November 2004 - VII R 16/04 - zu II der Gründe, BFHE 207, 376; zur Verpflichtung der Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen, die mehrere Deutungen zulassen, derjenigen den Vorzug einzuräumen, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt vgl. BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - Rn. 86, NJW 2011, 3428; 19. April 2005 - 1 BvR 188/03 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 112, 332) oder eine "verfassungskonforme Auslegung" (vgl. hierzu BVerfG 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 - Rn. 21, AnwBl 2011, 867; 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32, NVwZ-RR 2011, 387; 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - Rn. 57, BVerfGE 122, 39; 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 112, 164) des § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG dahin, dass sich der Prüfungszeitraum für die reallohnbezogene Obergrenze auf die letzten drei Jahre vor dem aktuellen Anpassungsstichtag erstreckt oder sich gar auf die letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem aktuellen Anpassungsstichtag beschränkt, nicht in Betracht.
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Bei der Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Lage und der hierauf bezogenen Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers ist aufgrund dieses besonderen Schutzes der Beklagten verfassungskonform bzw. verfassungsorientiert vorzugehen (zum Begriff der verfassungskonformen Auslegung vgl. BVerfG 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10  - Rn. 21 ; 16. Dezember 2010 -  2 BvL 16/09  - Rn. 32 ; 14. Oktober 2008 -  1 BvR 2310/06  - Rn. 57 , BVerfGE 122, 39 ; 11. Januar 2005 -  2 BvR 167/02  - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 112, 164 ; zum Begriff der verfassungsorientierten Auslegung vgl. BSG 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R  - Rn. 14 ; Voßkuhle AÖR 125, 177, 180; vgl. zum Begriff der "verfassungsfreundlichen Auslegung" BFH 16. November 2004 - VII R 16/04  - zu II der Gründe, BFHE 207, 376 ; zur Verpflichtung der Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen, die mehrere Deutungen zulassen, derjenigen den Vorzug einzuräumen, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt vgl. BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09  - Rn. 86 ; 19. April 2005 -  1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03  - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 112, 332 ) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der für die Beamten und Beamtinnen getroffenen Regelungen würde deshalb zur Verfassungswidrigkeit der für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffenen Bestimmungen führen und umgekehrt (vgl. hierzu BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 29, BVerfGK 18, 308) .

    Die Vorschrift des § 6c Abs. 2 SGB II bildet mit der in § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II getroffenen Bestimmung schon keine untrennbare Einheit, die lediglich um den Preis von Sinnverlust, Rechtfertigungswegfall oder Verfälschung der gesetzgeberischen Intention in ihre Bestandteile zerlegt werden könnte (vgl. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 29, BVerfGK 18, 308) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812) .

    Einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz darf jedoch nicht im Weg der Auslegung ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, aaO) .

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der für die Beamten und Beamtinnen getroffenen Regelungen würde deshalb zur Verfassungswidrigkeit der für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffenen Bestimmungen führen und umgekehrt (vgl. hierzu BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 29, BVerfGK 18, 308) .

    Die Vorschrift des § 6c Abs. 2 SGB II bildet mit der in § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II getroffenen Bestimmung schon keine untrennbare Einheit, die lediglich um den Preis von Sinnverlust, Rechtfertigungswegfall oder Verfälschung der gesetzgeberischen Intention in ihre Bestandteile zerlegt werden könnte (vgl. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 29, BVerfGK 18, 308) .

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Die Vorschriften über den Übertritt von Beamten und Arbeitnehmern der Beklagten kraft Gesetzes in den Dienst des kommunalen Trägers bilden nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck eine untrennbare Einheit, die lediglich um den Preis von Sinnverlust, Rechtfertigungswegfall oder Verfälschung der gesetzgeberischen Intention aufgelöst werden könnte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 BvL 16/09 - NVwZ-RR 2011, 387 Rn. 29).

    Die Vorschrift des § 6a Abs. 2 Satz 3 SGB II bildet mit den weiteren Bestimmungen des Gesetzes keine untrennbare Einheit, die lediglich um den Preis von Sinnverlust, Rechtfertigungswegfall oder Verfälschung der gesetzgeberischen Intention in ihre Bestandteile zerlegt werden könnte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 BvL 16/09 - NVwZ-RR 2011, 387 Rn. 29).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Selbst wenn für die Beklagte derartige Einflussnahmemöglichkeiten nicht bestanden haben sollten, kommt entgegen ihrer Rechtsauffassung eine die grundrechtlichen Wertungen der Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG berücksichtigende "verfassungsorientierte Auslegung" (vgl. zu diesem Begriff BSG 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R - Rn. 14; Voßkuhle AöR 125, 177, 180; vgl. zum Begriff der "verfassungsfreundlichen Auslegung" BFH 16. November 2004 - VII R 16/04 - zu II der Gründe, BFHE 207, 376; zur Verpflichtung der Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen, die mehrere Deutungen zulassen, derjenigen den Vorzug einzuräumen, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt vgl. BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - Rn. 86, BVerfGE 129, 78; 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 112, 332) oder eine "verfassungskonforme Auslegung" (vgl. hierzu BVerfG 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 - Rn. 21; 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32, BVerfGK 18, 308; 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - Rn. 57, BVerfGE 122, 39; 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 112, 164) des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG dahin, dass den Arbeitgeber keine Einstandspflicht trifft, wenn die Mitgliederversammlung einer Pensionskasse eine Herabsetzung der laufenden Pensionskassenrente beschließt, nicht in Betracht.
  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7506/17

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zu der Frage der Amtsangemessenheit der

  • BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08

    Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11

    Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt;

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14

    Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20

    Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers

  • BVerfG, 17.04.2013 - 2 BvL 20/08

    Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7509/17

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zu der Frage der Amtsangemessenheit der A

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7510/17

    Vorlagebeschluss zur Amtsangemessenheit der Hamburger Besoldung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 12.18

    Ausgleichszulage; Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung des kraft

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 10.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 14.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 13.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 11.18

    Wirksamkeit des Übertritts eines Beamten aus dem Dienst der beklagten

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 19 ZB 10.1203

    Irak, Flüchtling, Folgenbeseitigungsanspruch, Gleichbehandlung, Rechtsstaatgebot,

  • VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10

    § 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig -

  • OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
  • FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11

    Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5

  • OVG Saarland, 25.02.2013 - 1 A 6/13

    Unterstützung der Gemeinden durch den Landesbetrieb für Straßenbau beim

  • BVerwG, 30.06.2011 - 1 B 32.10

    Akzessorisches Aufenthaltsrecht minderjähriger Kinder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d.

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7511/17
  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7517/17
  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 BV 13.470

    Der (weitgehende) Leistungsausschluss für persönliche Behandlungen durch nahe

  • BVerwG, 03.02.2011 - 1 B 26.10

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09

    Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2020 - L 4 KR 9/20
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